Die Buchungsunterlagen kommen von unserem Partner vor Ort NORDSEEFERIEN HORN
Nordseeferien Horn - Jasmin Horn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendung 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich der Ferienunterkünfte, die von Nordseeferien Horn, Inhaberin Jasmin Horn (nachstehend Vermittler genannt) vermittelt werden. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Der Mietvertrag über die Ferienunterkunft samt Inventar kommt zwischen dem Vermieter, vertreten durch den Vermittler, und dem Mieter zustande. 1.2. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 2. Reservierung und Bestätigung 2.1. Mit seiner Reservierung bietet der volljährige Mieter dem Vermittler den Abschluss der Buchung verbindlich an. Die Reservierung kann schriftlich, mündlich, per Telefax und oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgen. 2.2. Die Buchung wird für den Vermittler und den Vermieter, den er vertritt, verbindlich, wenn dieser dem Mieter die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigt. Nach Vertragsschluss erhält der Mieter eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von ihm gebuchte Anmietung enthält. 2.3. Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht erlaubt, das Mietobjekt anderen als den in der Bestätigung genannten Personen zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit dem Vermittler vereinbart. 2.4. Der Mieter ist verpflichtet, alle Namen der weiteren Nutzer des Mietobjekts auf dem Meldeformular anzugeben. 3. Bezahlung 3.1. Bei Vertragsschluss wird gegen die Aushändigung der Reservierungsbestätigung die Anzahlung i.H.v. 25 % des Mietpreises fällig. Die Anzahlung wird auf die Miete angerechnet. 3.2. Der Restbetrag wird 3 Wochen vor Anreise fällig. 3.3. bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, verlangt der Vermittler sofort den vollen Mietpreis. 3.4. Erfolgt die Zahlung der Anzahlung oder die Zahlung des (restlichen) Mietpreises trotz Mahnung nicht, ist der Vermieter, vertreten durch den Vermittler, berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Immobilie für den fraglichen Zeitraum neu zu vermieten. Dies gilt nicht, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Mangel der Mietsache vorliegt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. 3.5. Sollte eine Neuvermietung nicht gelingen, schuldet der Mieter im Wege des Schadensersatzes die entgangenen Mieteinnahmen abzüglich ersparter Aufwendungen sowie desjenigen Vorteils, die der Vermieter aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauches verlangt. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe von 6.2. 4. Leistungen, Preise 4.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Bestätigung. 4.2. Der Mieter wird vom Vermittler oder seiner Vertretung vor Ort betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern werden dem Mieter rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelt. 5. Hinweise zum Aufenthalt in der Ferienunterkunft 5.1. Die Ferienunterkunft wird vom Vermittler im sauberen Zustand übergeben. 5.2. Die angegebenen An-und Abreisetermine sind bindend. Die Unterkunft ist bei Abreise besenrein zu übergeben. 5.3. Der Hausmüll wird im Wechsel abgeholt. Der Mieter ist verpflichtet, den Müll genau nach dem Sortier-Hinweis-Plan, der über den Gäste-Link zur Einsicht bereitsteht, zu sortieren. Sollte der Müll nicht richtig sortiert werden, wird dem Mieter die Müllbeseitigung in Rechnung gestellt. 5.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden in und an der Ferienunterkunft müssen umgehend dem Vertreter vor Ort oder dem Vermittler gemeldet werden. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, den während des Aufenthalts durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen. Das gemietete Inventar darf nicht mit dem Inventar benachbarter Unterkünfte ausgetauscht werden. Seite 2 von 3 5.5. Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden. 5.6. Sollten Haustiere mitreisen und nach Abreise Ungeziefer (beispielsweise Flöhe) festgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Schädlingsbekämpfung dem Mieter in Rechnung zu stellen. 5.7. Der Mieter, seine Begleiter und die von ihm mitgeführten Sachen sind während des Aufenthalts im Objekt nicht durch den Vermieter oder den Vermittler versichert. 5.8. Das Laden von E-Autos an der Unterkunft ist verboten, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 5.9. Im Übrigen gilt die etwaige vorhandene Hausordnung der Ferienimmobilie. 6. Stornierung / Nichtantritt 6.1. Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber dem Vermittler zu erklären. Der Vermittler bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. 6.2. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen: - bis 31 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises, - ab dem 30. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt Darüber hinaus wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro erhoben. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Vermittler vorbehalten. Der Vermittler empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 7. Umbuchung, Ersatzperson 7.1. Bis zum Beginn der Anmietung kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermittler. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Vermieter, vertreten durch den Vermittler, berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30 € zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Mieter unbenommen. Für den Mietpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 8. Rücktritt durch den Vermittler 8.1. Im Falle einer Stornierung des Vermittlers in Folge höherer Gewalt sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. 8.2. Ein Rücktritt durch den Vermittler kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 9. Reklamationen 9.1. Besteht bei Bezug der Unterkunft ein Mangel, so hat der Mieter diesen unverzüglich an den Vermittler als Vertreter des Vermieters mitzuteilen. Der Vermittler wird unter Abstimmung mit dem Vermieter tätig, um Abhilfe zu schaffen. 9.2. Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes der Unterkunft sind dem Vermittler sofort bei Ankunft und vor Einzug in die Unterkunft mitzuteilen. Der Vermittler wird danach schnellstmöglich die Unterkunft besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt. 9.3. Der Vermittler kann nicht für Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten, Straßenverkehr, Militärübungen oder ähnliches verantwortlich gemacht werden 9.4. Im Übrigen gilt das gesetzliche mietrechtliche Gewährleistungsrecht, soweit dessen Anwendung nicht dem Zweck des Vertrages widerspricht. Der Vermittler ist Empfangsbevollmächtigter bezüglich etwaiger Erklärungen des Mieters. 10. WLAN (wird nur Vertragsbestandteil, soweit WLAN im Mietobjekt vorhanden ist) Seite 3 von 3 10.1. Der angebotene Zugang zum Internet darf für die Dauer des Aufenthalts in der Unterkunft genutzt werden. Dies ist eine besondere Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Es besteht kein Anspruch auf besondere Eigenschaften des WLAN (zum Beispiel Geschwindigkeit, Höhe des Datendurchsatzes). Dritten darf die Nutzung des WLAN nicht gestattet werden, sämtliche Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthaltes bestimmt. Sie sind geheim zu halten und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den WLAN-Zugang ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr wird gemäß WPA2-Standard verschlüsselt. Trotzdem können die Daten von Dritten eingesehen werden. Die im Internet abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Vermieter, insbesondere nicht darauf hin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr durch eigenes Risiko. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (zum Beispiel Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangt. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist allein der Mieter verantwortlich. 10.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen unzulässigen Formen von Werbung nutzen 10.3. Der Mieter stellt die Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Jegliche Veränderung an der zur Verfügung gestellten Hardware (Router) ist zu unterlassen. 11. Allgemeines 11.1. Die Unwirksamkeit einzelner hiesiger Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Buchung zur Folge. 11.2. Es gilt deutsches Mietrecht, soweit das nicht im Einzelfall zu unzumutbaren Ergebnissen führt. 11.3. Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die auf der Website des Vermittlers einsehbare Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung.
Alle Angaben in diesen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand Dezember 2022